Häufig gestellte Fragen
Präsenzangebote in Braunschweig
Ab Dezember 2022 finden alle Angebote meinem Studio statt (Das kleine Yogahaus, Ludwigstr. 33A in 38106 Braunschweig).
Aktuell biete ich keine Probestunden an, da ich im laufenden Kursblock einen Platz nicht mehr nachbesetzen kann. Ich arbeite in festen Kursblöcken und -gruppen, daher bauen die Einheiten aufeinander auf und es kann Unruhe in die Gruppe bringen, wenn häufig unbekannte Gesichter dabei sind. Auf Nachfrage schicke ich dir gerne eine Videoaufnahme zu, sodass du dir einen Eindruck von meinem Unterricht verschaffen kannst 🙂
Sollten wir wider Erwarten nach einigen Einheiten doch nicht warm miteinander werden, gehe ich natürlich gerne mit dir ins Gespräch und wir suchen nach einer passenden Lösung!
In meinen Yogakursen vergebe ich maximal zehn Plätze.
Ein Großteil meiner Yogakurse findet in Blöcken à zehn Terminen statt, ist aber oftmals fortlaufend geplant. Alle aktuellen Teilnehmer*innen haben stets das Vorrecht auf einen Platz im Folgekurs. Erst wenn in ausgebuchten Kursen jemand wechselt oder aufhört, öffne ich die Anmeldungen für meine Warteliste und danach nach außen.
Du kannst dich also gerne auf die Liste setzen lassen, um bei freien Plätzen benachrichtigt zu werden. Ich gehe nach Zeitpunkt der Wartelisten-Anmeldung vor (wer sich zuerst auf die Liste hat setzen lassen, bekommt zuerst einen Platz angeboten).
Alle Kurse, die hier unter „Präventionskurse“ gelistet werden, können von der Krankenkasse bezuschusst werden. Die Angebote unter „Offene Stunden, Kurse & Workshops“ können nicht zur Bezuschussung eingereicht werden.
Ich stelle dir die Teilnahmegebühr in Rechnung, du überweist sie vor Kursbeginn und bewahrst die Rechnung auf. Nach Kursende reichst du sie gemeinsam mit der Teilnahmebescheinigung bei deiner Kasse ein. Aus der Teilnahmebescheinigung geht hervor, an wie vielen Kursterminen du teilgenommen hast. Damit ein Teil der Kursgebühr erstattet werden kann, musst du an mindestens 80% der Kurstermine teilgenommen haben.
Bezüglich der Höhe der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung kannst du entweder direkt erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen. In der Regel kannst du innerhalb eines Kalenderjahres zwei anerkannte Kurse zur Bezuschussung einreichen (meist ca. 75-80€/Kurs).
Meine Kurse sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert. Dieser Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen gehören an: die Ersatzkassen (TK, DAK, Barmer…), die Betriebskrankenkassen, die AOKs, die Innungskrankenkassen, die Knappschaft und die SVLFG.
Als Präventionspartnerin rechne ich dann direkt mit der AOK ab, das Bezuschussungsmodell greift hier nicht. Es können zwei Gutscheine pro Jahr beantragt werden (80% Teilnahme sind notwendig).
Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bezuschusst zwei Präventionskurse pro Jahr mit je 75€ (§ 16 – Vorsorge und Prävention – Heilfürsorgebestimmungen). Auch hier ist Voraussetzung, dass eine Teilnahme an mindestens 80% der Kurseinheiten nachgewiesen wird.